Geplante Maßnahmen

Hochwasserrückhaltebecken Neumühle

Die innerörtlichen Maßnahmen reichen nicht aus, um die Innenstadt vor Hochwasser zu schützen. Aus diesem Grund ist es wichtig, den Hochwasserabfluss bereits im Norden durch ein Hochwasserrückhaltebecken zu drosseln, sodass das Hochwasser nicht ungehindert in die Altstadt von Amberg fließen kann.

Haben Sie Fragen, Anregungen, Kritik oder Lob zum Hochwasserrückhaltebecken bei Neumühle?

Vielleicht möchten auch Sie sich in die Planungen einbringen und an der nächsten Informationsveranstaltung teilnehmen?

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Übersicht des geplanten Hochwasserrückhaltebeckens

Stand: 15. Januar 2021

Die Vils fließt von Norden nach Süden durch die Stadt Amberg. Bei einem hundertjährlichen Hochwasser (HQ 100: ca. 100 m³/s) wäre die Altstadt im bestehenden Zustand zu einem großen Teil überschwemmt. Ziel des Vorhabens ist der Schutz vor einem hundertjährlichen Hochwasser. Dafür werden sowohl innerörtliche Maßnahmen, als auch Maßnahmen im Norden von Amberg geplant. Das Ergebnis der Vorplanung verdeutlichte, dass ausschließlich Maßnahmen in der Altstadt nicht ausreichen, um sie vor einem Hochwasser zu schützen.

Nördlich von Amberg (bei Neumühle) bietet sich ein Rückhalt in der Fläche und eine Drosselung des Hochwasserabflusses von 100 m³/s auf 70 m³/s an. Geplant ist dafür ein Hochwasserrückhaltebecken mit Rückhaltedamm (Absperrdamm) und einem für den Drosselabfluss dimensionierten Durchlassbauwerk.

Die unten gezeigte Darstellung symbolisiert den Standort der Maßnahme. Fahren Sie mit der Maus über die jeweiligen Elemente, zoomen nach Belieben oder klicken Sie auf die Markierungen. Die Karte zeigt nicht die exakten Bemaßungen, sondern dient lediglich als Übersicht und zur groben Visualisierung.

Variantenuntersuchung zum Verlauf des Rückhaltedamms

Stand: 15. Januar 2021

Im Rahmen der Vorplanung wurden insgesamt sechs unterschiedliche Varianten zum Verlauf des Rückhaltedamms analysiert, berechnet und auf Pro- und Kontra-Argumente untersucht. Die Expertenanalyse kam zu dem Ergebnis, dass der Trassenverlauf der Variante Nr. 3 für alle Betroffenen am geeignetsten und verträglichsten ist.

Das Hochwasserrückhaltebecken wird direkt oberhalb der Stadt Amberg – bei Neumühle – geplant. Ein Standort weiter nördlich ist nicht sinnvoll, da das Stauvolumen für einen effektiven Hochwasserschutz dort zu klein wäre und durch die größere erforderliche Stauhöhe zusätzliche Betroffenheiten in der Gemeinde Poppenricht entstehen würden.

Die Vorteile überwiegen: Mit einem Hochwasserrückhaltebecken und dem skizzierten Rückhaltedamm breitet sich das Wasser weiterhin im natürlichen, bereits bestehenden Überschwemmungsgebiet der Vils aus. D.h. bei einem hundertjährlichen Hochwasser wird die überschwemmte Fläche nur im Bereich von landwirtschaftlichen Flächen größer als derzeit ohne Hochwasserrückhaltebecken.

Antworten zu verschiedenen regelmäßig gestellten Fragen im Zusammenhang mit dem Hochwasserrückhaltebecken finden Sie ausführlich in unseren FAQs.

Einstauflächen und Wassertiefen

Stand: 15. Januar 2021

Werfen Sie einen Blick auf die erste Darstellung. Sie zeigt die Einstaufläche, die das geplante Hochwasserrückhaltebecken bei einem hundertjährlichen Hochwasser nutzen würde und skizziert den geplanten Trassenverlauf (Variante Nr. 3, siehe Variantenuntersuchung) mit einer schwarzen Linie.

Die dunkelblaue Fläche zeigt den AKTUELLEN und GEPLANTEN Zustand. Wie Sie sehen, wäre dieser Bereich schon heute im Falle eines Hochwassers vollständig überflutet, ganz ohne Hochwasserrückhaltebecken. Die türkisfarbenen Flächen, unterhalb des eingezeichneten Rückhaltedamms, würden durch das geplante Hochwasserrückhaltebecken NICHT mehr überflutet werden und blieben trocken.

Hinzu kommen die hellblau schraffierten Flächen, die künftig im Einstaubereich liegen und bei einem hundertjährlichen Hochwasser und einem vollen Einstau im Hochwasserrückhaltebecken, überflutet werden würden. Dies wäre zuletzt im Jahre 1909 der Fall gewesen. Es handelt sich hierbei ausschließlich um landwirtschaftliche Flächen.

Die dritte Darstellung im Bereich Neumühle und die vierte Darstellung
nördlich von Schweighof verbildlicht die Wassertiefen, sofern das Hochwasserrückhaltebecken mit dem Rückhaltedamm realisiert werden würde.

Wir bitten zu berücksichtigen, dass diese Wassertiefen auf Basis eines hundertjährlichen Hochwassers (+15 %) berechnet wurden (mehr über „+15 %“ erfahren Sie hier). Diese Wassertiefen gelten außerdem nur dann, wenn das Hochwasserrückhaltebecken in Betrieb ist und das Hochwasser voll aufgestaut wurde. Anderweitig, ohne Hochwasserrückhaltebecken, würde dieses (natürliche) Überschwemmungsgebiet ebenfalls und in vergleichbarer Art und Weise das Wasser in fast gleicher Höhe einstauen.

In unseren FAQs haben wir Ihnen weitere Informationen zusammengestellt:

Mit der im Einstaubereich liegenden und damit unmittelbar gefährdeten Ortschaft Schweighof sind wir in engem Kontakt, um gemeinsam eine nachhaltige Lösung zu erarbeiten.

Zahlen und Daten

Stand: März 2023

Das geplante Hochwasserrückhaltebecken hat ein Stauvolumen von rund 2,8 Mio. m³ und kann ca. 1,8 Mio. m³ Hochwasser zurückhalten (Drosselabfluss 70 m³/s). Der Rückhaltedamm ist 1,6 km lang und im Nahbereich zur Vils etwa 5,5 Meter (inkl. Kronenmauer) hoch. Bei einem hundertjährlichen Hochwasser beträgt die Wassertiefe im Einstaubereich bis zu 3,6 Meter. Als Durchlassbauwerk ist ein Wehrbauwerk mit 4 Feldern mit beweglichen Verschlüssen und einer Gesamtbreite von ca. 20 m vorgesehen.

Stauvolumen 2,78 Mio. m³
Rückhaltevolumen 1,82 Mio. m³
Drosselabfluss 70 m³/s
Länge Absperrdamm ca. 1,6 km
max. Dammhöhe ca. 5,5 m
max. Wassertiefe bei HQ 100 ca. 3,6 m
Durchlassbauwerk 4 Felder
Abflussleistung der Hochwasserentlastung 235 m³ / s

Symbolfoto Neumühle

Details zum Hochwasserrückhaltebecken (Trassenvariante Nr. 3)

Stand: März 2023

In der nachfolgenden Darstellung sehen Sie einen Lageplanausschnitt des Rückhaltedamms aus den Planunterlagen der Vorplanung. Für Interessierte: Die wesentlichen Bauwerkspläne der Vorplanung des Hochwasserrückhaltebeckens können über die unten gezeigten PDFs eingesehen werden.

Im Abschnitt der Variantenuntersuchung erfahren Sie, warum die Experten einstimmig den Trassenverlauf der Variante Nr. 3 bevorzugen.

Allgemeine Informationen

Das nördlich von Amberg geplante Hochwasserrückhaltebecken soll die historische Amberger Altstadt vor Hochwasser schützen. Nur wenn die Vils im Norden aufgefangen und gebremst werden kann, hat die Altstadt eine Chance weitestgehend von verheerenden Hochwasserschäden verschont zu bleiben.

Natürlich bedarf es für einen effektiven Hochwasserschutz auch einiger innerörtlicher Maßnahmen (z. B. in der Löffelgasse, Mühlgasse, Schiffgasse, Landratsamt) die ebenfalls in Planung sind.

Der Hochwasserschutz in Amberg stellt uns Planer vor eine besondere Herausforderung, denn das Eine funktioniert ohne das Andere nicht. Nur ein Hochwasserrückhaltebecken im Norden – ohne innerstädtische Maßnahmen – bietet genauso wenig Schutz als nur die Maßnahmen in der Altstadt ohne ein Hochwasserrückhaltebecken. Ein Zusammenspiel von Beidem ist erforderlich um eine Hochwasserkatastrophe für die Bewohner*innen abzuwenden.

Wir beziehen uns bei unseren Planungen auf den „worst case“, nämlich ein hundertjährliches Hochwasser. Wir möchten deshalb deutlich herausstellen, dass insbesondere das Hochwasserrückhaltebecken mit seinem Rückhaltedamm auch dafür ausgelegt ist: für ein Ereignis, dass in der Statistik nur alle einhundert Jahre vorkommt. Doch wenn es zu unseren Lebzeiten vorkommt, wären die Anwohner*innen in der Amberger Altstadt dankbar, einen funktionsfähigen Hochwasserschutz gehabt zu haben.

Die Schäden die durch ein großes Hochwasser verursacht werden, können den oder die Hauseigentümer*in über Jahre hinweg auf Trab halten.

Beginnend beim tagelangen Auspumpen der Keller, über die Beseitigung von Dreck und Schlammmassen die nach einem Hochwasser in den Gebäuden zurück bleiben, bis hin zu Schäden am Mauerwerk oder dem Gebälk, Schimmel, Geruch und Feuchtigkeit in den Räumen, die noch dazu gesundheitsschädliche Auswirkungen haben können und wochenlange Trocknungsmaßnahmen. Von aufgeweichtem Mobiliar oder anderen Schätzen die unwiederbringlich durch das Wasser zerstört wurden, möchten wir gar nicht sprechen. Aufwendig und mühevoll sanierte Häuser werden nach einem Hochwasser erneut zu renovierungsbedürftigen Bauten, Häuser sind teils unbewohnbar und es kann Jahre dauern, bis der Ist-Zustand wieder hergestellt ist.

Manch findiger Zeitgenosse würde nun anmerken, dass genau dafür die Versicherung einspringt. Das mag bestimmt für den einen oder anderen Immobilieneigentümer auch zutreffen, doch eben nicht pauschal für alle.

Abgesehen vom zeitlichen und persönlichen Aufwand der Abwicklung eines hohen Versicherungsschadens, würden wir die Umsetzung eines funktionierenden Hochwasserschutzes bevorzugen und hoffen sehr, Sie stehen unseren geplanten Maßnahmen positiv gegenüber.

Hochwasserschutz und damit auch der Schutz des eigenen Hab und Guts geht uns alle an – es ist ein gemeinschaftliches Thema, das auch gemeinsam angepackt werden muss. Helfen auch Sie mit und beteiligen Sie sich!

Symbolfoto Neumühle